AGB und Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Eifel Eventhaus

§ 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Eifel Eventhauses zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen.

§ 2 Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Eifel Eventhaus zustande. Dem Eifel Eventhaus steht es frei, die Buchung der Veranstaltung schriftlich zu bestätigen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Eifel Eventhaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Eifel Eventhauses an Dritte.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Stornierung) 

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Eifel Eventhaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Eifel-Eventhauses. Erfolgt diese nicht, ist die vereinbarte Miete aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

  • Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Leistungen.

  • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Leistungen.

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Leistungen

  • Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Leistungen.

§ 5 Haftung für Schäden 

Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

§ 6 Schlussbestimmungen 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Eifel Eventhauses. Es gilt deutsches Recht.

Hausordung

Willkommen im Eifel Eventhaus! Damit Ihr Aufenthalt und Ihre Veranstaltung für alle Beteiligten sowie für unsere Nachbarn in bester Erinnerung bleiben, bitten wir um Beachtung der folgenden Regeln:

1. Lärmschutz und Nachtruhe

Da uns ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn wichtig ist, gilt:

  • Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke im Außenbereich auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

  • Fenster und Türen sind bei Musikbetrieb ab 22:00 Uhr geschlossen zu halten.

  • Das Abbrennen von Feuerwerken oder das Steigenlassen von Himmelslaternen ist strengstens untersagt (bzw. nur mit behördlicher Genehmigung und Absprache mit der Hausleitung gestattet).

2. Umgang mit Inventar und Gebäude

  • Bitte behandeln Sie die Räumlichkeiten und das Inventar pfleglich.

  • Das Anbringen von Dekorationen (z. B. mit Klebeband, Nägeln oder Reißzwecken) an Wänden und Decken ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt.

  • Die Verwendung von Konfetti, Glitzer oder Reis ist im Innen- und Außenbereich nicht gestattet. Bei Missachtung wird eine erhöhte Reinigungsgebühr erhoben.

3. Rauchen und Brandschutz

  • Im gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und Shishas.

  • Raucherbereiche sind im Außenbereich ausgewiesen. Bitte nutzen Sie die bereitgestellten Aschenbecher.

  • Offenes Feuer (Kerzen etc.) darf nur unter ständiger Aufsicht und in feuerfesten Behältern verwendet werden.

4. Sicherheit und Aufsichtspflicht

  • Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern oder den Begleitpersonen.

  • Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten.

5. Parken

  • Bitte nutzen Sie ausschließlich die ausgewiesenen Parkflächen des Eifel Eventhauses. Das Parken auf Grünflächen oder die Blockierung von Zufahrten für Rettungskräfte ist untersagt.

6. Mülltrennung und Sauberkeit

  • Wir bitten um eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen in den dafür vorgesehenen Behältern. Grobe Verunreinigungen sind vom Veranstalter umgehend zu beseitigen.

7. Hausrecht

  • Die Hausleitung sowie deren Beauftragte haben jederzeit das Recht, die Veranstaltungsräume zu betreten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

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